Ein neuer Gesetzentwurf zur Stärkung der Unternehmensverantwortung könnte die rechtlichen Anforderungen an Unternehmen und ihre Führungskräfte signifikant erhöhen. Mit der Einführung strengerer Compliance-Vorgaben rückt die Frage der persönlichen Haftung für Manager und Aufsichtsräte in den Fokus.

Was ist passiert?
Die Bundesregierung plant eine Reform des Unternehmenssanktionsrechts, die sich auf die Umsetzung europäischer Vorgaben zum strafrechtlichen Umweltschutz konzentriert. Der Gesetzentwurf sieht drastisch höhere Bußgelder vor: Bis zu 40 Millionen Euro bei vorsätzlichen und bis zu 20 Millionen Euro bei fahrlässigen Verstößen. Diese Änderungen zielen darauf ab, Compliance von einer freiwilligen organisatorischen Ergänzung zu einem zentralen Maßstab für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten zu machen. Der Bundesrat hat zudem spezifische Vorschläge zur Ausgestaltung wirksamer Compliance-Systeme unterbreitet, die klare Aufsichtsmaßnahmen beinhalten.
Praktische Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen
Die neuen Regelungen könnten insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Während die Anforderungen nicht schematisch gelten sollen und die Größe sowie das Geschäftsmodell berücksichtigt werden, müssen Unternehmen dennoch sicherstellen, dass ihre internen Kontrollsysteme ausreichend sind. Ein bloßes Absegnen von Richtlinien reicht nicht aus; es bedarf einer gelebten Compliance-Kultur, die von der Leitungsebene aktiv unterstützt wird.
Konkrete Risiken für Führungskräfte
Die rechtlichen Risiken betreffen nicht nur die Unternehmen selbst, sondern auch deren Führungskräfte. Verstöße gegen die Legalitätspflicht können als Verletzung wesentlicher beruflicher Pflichten angesehen werden, was zu persönlicher Haftung führen kann. Zudem kann eine D&O-Versicherung ihre Leistungen verweigern, wenn die Führungskräfte ihrer Überwachungs- und Kontrollpflicht nicht ausreichend nachgekommen sind. Die Haftung kann in verschiedenen Formen auftreten: strafrechtlich, bußgeldrechtlich und zivilrechtlich, was das persönliche Vermögen der Verantwortlichen gefährden kann.
Geeignete präventive Maßnahmen zur Risikominderung
Um den Compliance-Risiken entgegenzuwirken, sollten Unternehmen spezifische Maßnahmen ergreifen. Der Bundesrat empfiehlt unter anderem:
- Die sorgfältige Auswahl, Unterweisung und Überwachung von Mitarbeitern.
- Regelmäßige Compliance-Risikoanalysen.
- Die Einrichtung vertraulicher Hinweisgebersysteme.
- Die konsequente Untersuchung und Sanktionierung möglicher Pflichtverletzungen.
Um das Risiko wirtschaftskrimineller Handlungen zu minimieren, ist es entscheidend, eine Unternehmenskultur zu fördern, die Compliance nicht nur als bürokratische Pflicht, sondern als integralen Bestandteil des Geschäftsbetriebs betrachtet.
Empfehlungen zur Stärkung der Compliance-Kultur
Unternehmen sollten präventive Maßnahmen ergreifen, um sich gegen Compliance-Risiken abzusichern. Führen Sie regelmäßige Risikoanalysen und Mitarbeiterschulungen durch. Dies ermöglicht es, potenzielle Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und zu beheben, bevor sie zu einem ernsthaften Problem werden. Eine transparente Kommunikation der Erwartungen und eine klare Dokumentation der Compliance-Maßnahmen sind ebenfalls unerlässlich.
Quelle: risk.net

