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UPDATE: Krankschreibung per Telefon

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Aufgrund des rasant zunehmenden Infektionsgeschehens rund um COVID-19 hat man sich im gemeinsamen Bundesausschuss auf eine weitere Sonderregelung hinsichtlich der telefonischen Krankschreibung verständigt.

Der Beschluss der bundesweiten Sonderregelung für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit trat am 19. Oktober in Kraft und läuft vorerst bis Jahresende.

 

Was bedeutet das für die Arbeitnehmer

In diesem Zeitraum kann für Patienten, die mit leichten Atemwegserkrankungen konfrontiert sind, telefonisch eine Krankschreibung von bis zu 7 Kalendertagen ausgestellt werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass der zuständige Arzt sich über eine intensive telefonische Befragung persönlich vom Gesundheitszustand des Patienten überzeugt.

Außerdem ist eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung für weitere 7 Kalendertage auf telefonischem Wege ebenso möglich.

Die telefonische Krankschreibung ist eine gute Alternative zum Praxisbesuch, da überfüllte Wartezimmer vermieden werden, wodurch die allgemeine Ansteckungsgefahr reduziert wird.

 

Was bedeutet das für die Arbeitgeber

Neben den ohnehin schon zahlreichen Herausforderungen droht nun auch eine Welle an Krankmeldungen, die durch die Erkältungs- und Grippesaison zusätzlich befeuert wird.

Vor diesem Hintergrund könnte sich die Vermutung einschleichen, dass Mitarbeiter die Situation ausnutzen. Aber Achtung: Erst bei einem konkreten Verdacht darf gehandelt werden!

Besteht dieser, ist es ratsam, eine Dokumentation anzulegen und mit Datum und Uhrzeit versehene Gesprächsnotizen und Situationsbeschreibungen zu sammeln. Möglicherweise gibt es Hinweisgeber oder Beobachter, die etwas dazu beitragen können. Wichtig ist, dass die Ausführungen fallbezogen sind und der Verdacht konkret besteht.

Denn grundsätzlich Aufzeichnungen zu tätigen, wie kürzlich im Fall einer großen Bekleidungskette, ist verboten!

 

Fazit

Der neue Beschluss ist angesichts der steigenden Fallzahlen vernünftig, birgt aber auch Schlupflöcher für Mitarbeiter und Fettnäpfchen für Arbeitgeber.

Als Arbeitgeber empfiehlt es sich, bei einem konkreten Verdacht einen fachkundigen Dritten und je nach Schwere des Verdachts einen Ermittler hinzu zu ziehen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

 

Vereinbaren Sie gerne unverbindlich einen Termin, um mehr zu erfahren (Hier klicken!)

 

Sylvia Recha

Die Wirtschaftsermittlerin

Dipl. Informatik-Betriebswirtin VWA

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