Der Entwurf eines neuen IDW Prüfungsstandards zur Beurteilung von Ertragsteuerinformationsberichten steht im Fokus. Dieser Standard, IDW EPS 440 (06.2026), regelt die Anforderungen für Abschlussprüfer und hat weitreichende Implikationen für Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf die Offenlegungspflichten.
Was ist das Thema?
Der IDW Hauptfachausschuss (HFA) hat am 01.06.2026 den Entwurf von IDW EPS 440 (06.2026) veröffentlicht, der die Beurteilung im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Offenlegung eines Ertragsteuerinformationsberichts gemäß § 342m Abs. 1 oder 2 HGB behandelt. Dieser Standard gilt für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und Lageberichten bei Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften mit Sitz im Inland. Die Regelungen des Entwurfs sind für Prüfungen von Geschäftsjahren relevant, die nach dem 21.06.2024 beginnen.
Bedeutung für Unternehmen
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bedeutet dieser Standard eine verstärkte Verantwortung in Bezug auf die Offenlegung. Die Prüfungspflichten des Abschlussprüfers nach § 317 Abs. 3b HGB erfordern spezifische Prüfungshandlungen, die über die bloße Erstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts hinausgehen. Es besteht eine klare Trennung zwischen der Pflicht zur Erstellung des Berichts und der Beurteilung durch den Abschlussprüfer. Diese Anforderungen verlangen eine sorgfältige Dokumentation und Berichterstattung, um Compliance-Risiken zu minimieren.
Konkret bestehende Risiken
Unternehmen laufen Gefahr, bei Nichteinhaltung der neuen Anforderungen Vertrauensschäden zu erleiden. Insbesondere wenn irreführende Darstellungen im Ertragsteuerinformationsbericht festgestellt werden, könnte dies nicht nur rechtliche Konsequenzen haben, sondern auch das Vertrauen von Investoren und Partnern beeinträchtigen. Die Beurteilung nach § 317 Abs. 3b HGB schließt nicht aus, dass der Informationsbericht inhaltlich den gesetzlichen Vorgaben entsprechen muss. Eine unzureichende Offenlegung kann zu schwerwiegenden Compliance-Risiken führen.
Präventive Maßnahmen ergreifen
Um den Herausforderungen der neuen Regelungen zu begegnen, sollten Unternehmen präventive Maßnahmen ergreifen. Es ist entscheidend, interne Kontrollsysteme zu etablieren, die sowohl die Erstellung als auch die Prüfung des Ertragsteuerinformationsberichts unterstützen. Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte tragen dazu bei, das Bewusstsein für die neuen Anforderungen zu schärfen und eventuelle Lücken in den internen Abläufen zu schließen. Ein effektives Hinweisgebersystem kann zudem helfen, potenzielle Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu identifizieren und zu adressieren.
Empfehlungen zur Umsetzung
Unternehmen sollten prüfen, ob ihre internen Abläufe ausreichende Kontrollinstanzen bieten. Sensibilisieren Sie Ihre Führungskräfte für Frühwarnzeichen wirtschaftskrimineller Handlungen. Etablieren Sie interne Meldewege für Verdachtsfälle – anonym und vertraulich. Ein klarer Handlungsplan kann im Ernstfall über Ihre Reaktionsfähigkeit entscheiden und hilft, Compliance-Risiken zu minimieren.
Quelle: Institut der Wirtschaftsprüfer

