Eine Stellungnahme des IDW zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAMaRisk) verdeutlicht die Notwendigkeit, die Prinzipienorientierung zu stärken und die Komplexität zu reduzieren. Dies ist besonders relevant für Unternehmen, die sich mit den Herausforderungen der Wirtschaftskriminalität auseinandersetzen müssen.
Hintergrund des Entwurfs
In einem Schreiben an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum Entwurf des Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAMaRisk) in der Fassung vom 12.06.2026 Stellung genommen. Das IDW begrüßt die Zielsetzung, die Vorgaben prinzipienorientierter zu gestalten und gleichzeitig die Komplexität des Dokuments zu verringern. Dies könnte eine positive Auswirkung auf die Steuerung von Compliance-Risiken haben und Unternehmen dabei unterstützen, sich besser auf potenzielle Risiken vorzubereiten.
Praktische Bedeutung für Unternehmen
Die Anpassung der KAMaRisk-Vorgaben ist besonders bedeutsam für kleine und mittlere Unternehmen, die möglicherweise nicht über die gleichen Ressourcen verfügen wie große Konzerne. Diese Unternehmen sind oft besonders anfällig für interne Ermittlungen und Wirtschaftskriminalität, da sie möglicherweise nicht über umfassende interne Kontrollsysteme verfügen. Eine klare und prägnante Risikobewertung ist hier entscheidend, um geeignete präventive Maßnahmen zu entwickeln und die Aufdeckungswahrscheinlichkeit von potenziellen Straftaten zu erhöhen.
Konkrete Risiken erkennen
Die meisten Schäden durch Wirtschaftskriminalität werden von Mitarbeitenden verursacht, die in der Lage sind, interne Kontrollsysteme zu umgehen. Das Fraud Triangle zeigt, dass nicht nur finanzielle Notlagen, sondern auch andere Faktoren wie ungerecht empfundene Arbeitsbedingungen, Mobbing oder fehlende Anerkennung Motive für kriminelles Verhalten darstellen können. Unternehmen sollten daher die Gelegenheiten zur Tatbegehung identifizieren und minimieren, indem sie ihre internen Abläufe kritisch hinterfragen und gezielt verbessern.
Präventive Maßnahmen implementieren
Um dem Risiko von Wirtschaftskriminalität entgegenzuwirken, ist es unerlässlich, präventive Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählen die Implementierung eines effektiven Hinweisgebersystems sowie regelmäßige Schulungen für Mitarbeitende, um sie für Frühwarnzeichen wirtschaftskrimineller Handlungen zu sensibilisieren. Zudem sollten Unternehmen strukturierte Verfahren zur Verdachtsprüfung etablieren, um im Ernstfall schnell und effektiv reagieren zu können.
Empfohlene Schritte zur Risikominderung
Unternehmen sollten die internen Abläufe auf ausreichende Kontrollinstanzen überprüfen und gezielte Maßnahmen zur Prävention von Mitarbeiterkriminalität ergreifen. Führen Sie regelmäßige Risikoanalysen und Mitarbeiterschulungen durch. Ein klarer Handlungsplan kann im Ernstfall über Ihre Reaktionsfähigkeit entscheiden und hilft, das Vertrauen Ihrer Stakeholder zu wahren.
Quelle: Institut der Wirtschaftsprüfer

