Berliner Gewerbeüberwachung lahmt laut Staatsanwalt

In Berlin liegt die Gewerbeüberwachung nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft weitgehend brach. Für Unternehmen ist das mehr als eine Verwaltungsfrage: Wenn Hinweise auf illegales Glücksspiel, Schwarzarbeit oder Scheingastronomie nicht konsequent nachverfolgt werden, sinkt die Aufdeckungswahrscheinlichkeit für regelwidriges Verhalten deutlich.

Was in Berlin derzeit sichtbar wird

Der Leiter der Abteilung für organisierte Wirtschaftskriminalität bei der Berliner Staatsanwaltschaft, Dr. Frank Heller, beschreibt die Gewerbeüberwachung als strukturell „im Wesentlichen brachliegend“. Seine Abteilung könne bei Straftaten mit Gewerbebezug „de facto“ keine Verfahren führen, weil es „schlicht der Partner dafür bei der Polizei“ fehle. Aus Sicht der Strafverfolgung braucht es andere Strukturen, um in diesem Bereich wirksam zu arbeiten.

Zuständig ist in Berlin der Gewerbeaußendienst beim LKA. Die Bezirksämter leiten Hinweise auf mögliche Verstöße weiter, etwa zu illegalem Glücksspiel, unerlaubter Prostitution und Menschenhandel, Schwarzarbeit, Scheingastronomie oder nicht genehmigten Hausverwaltungen und Maklertätigkeiten. Doch was mit diesen Meldungen geschieht, bleibt nach den vorliegenden Auswertungen oft unklar. In mehreren Bezirken stehen zahlreiche Verdachtsmeldungen nur wenigen oder gar keinen Rückmeldungen gegenüber.

Was das für Unternehmen praktisch bedeutet

Für mittelständische Unternehmen ist die Lage vor allem ein Hinweis darauf, dass gewerberechtliche Verstöße im Umfeld unter Umständen länger unentdeckt bleiben. Das betrifft nicht nur offensichtliche Delikte, sondern auch Konstellationen, in denen wirtschaftskriminelle Handlungen in betrieblichen Abläufen, bei Dienstleistungen oder in der Zusammenarbeit mit Dritten verborgen werden können.

Die Senatsverwaltung nennt selbst erheblichen strukturellen Handlungsbedarf. Zugleich lagen im Jahr 2025 nach rbb-Informationen lediglich 480 Gewerbekontrollen durch das LKA vor; bei rund 53.500 erlaubnispflichtigen oder besonders überwachungsbedürftigen Gewerbebetrieben in Berlin ist das keine flächendeckende Kontrolle. Für Unternehmen heißt das: Die externe Prüfung ist kein verlässlicher Schutzschirm. Interne Kontrollen, saubere Dokumentation und eine belastbare Verdachtsprüfung bleiben entscheidend.

Welche Risiken sich daraus ableiten

Wenn die behördliche Kontrolle stockt, steigt das Risiko, dass Verstöße in betrieblichen oder unternehmerischen Zusammenhängen länger bestehen bleiben. Das kann den fairen Wettbewerb beeinträchtigen und zu einem Umfeld führen, in dem rechtswidrige Geschäftsmodelle weniger schnell auffallen. Genau darin liegt aus Compliance-Sicht ein Kernproblem: Die fehlende Konsequenz im Außenverhältnis schwächt auch die Abschreckung.

Die Berliner Bezirke berichten zudem von Lücken in der Rückmeldung. Wenn Hinweise versendet, aber kaum ausgewertet oder beantwortet werden, entstehen Reibungsverluste zwischen Beobachtung und Reaktion. Für die Praxis bedeutet das: Unternehmen sollten nicht darauf vertrauen, dass externe Stellen Verdachtsmomente zeitnah aufklären. Wer Auffälligkeiten im eigenen Umfeld erkennt, muss intern handlungsfähig bleiben.

Hier hilft ein klarer Blick auf typische Mechanismen der Wirtschaftskriminalität: Gelegenheit spielt oft die wichtigste Rolle. Wo Kontrollen schwach sind, wächst die Chance auf Fehlverhalten. Genau deshalb sind interne Ermittlungen und belastbare Prozesse keine Kür, sondern ein Teil wirksamer Prävention.

Wie Unternehmen jetzt vorsorgen sollten

Unternehmen sollten ihre sensiblen Bereiche regelmäßig auf Schwachstellen prüfen und klare Melde- und Eskalationswege festlegen. Ein funktionierendes Hinweisgebersystem, nachvollziehbare Zuständigkeiten und dokumentierte Prüfprozesse erhöhen die Chance, Auffälligkeiten früh zu erkennen und sauber einzuordnen. Das gilt besonders dort, wo externe Kontrollen erfahrungsgemäß unregelmäßig ausfallen.

Führen Sie regelmäßige Risikoanalysen und Mitarbeiterschulungen durch. Sensibilisieren Sie Ihre Führungskräfte für Frühwarnzeichen wirtschaftskrimineller Handlungen. Gerade weil Motivlagen oft im Arbeitsverhältnis selbst entstehen, etwa durch gefühlte Ungerechtigkeit, Überlastung oder fehlende Anerkennung, muss Prävention auch die organisationale Ebene erfassen. Wer nur auf technische Sicherungen setzt, übersieht den menschlichen Faktor.

Ermittlungsarbeit ist keine reine Analyse – sie ist Verantwortung. Das gilt im Unternehmen ebenso wie bei der staatlichen Aufsicht. Wo Hinweise auf Verstöße vorliegen, braucht es strukturierte Aufklärung statt bloßer Reaktion.

Verbindliche Reaktion statt bloßer Verdachtsverwaltung

Unternehmen sollten prüfen, ob ihre internen Abläufe ausreichende Kontrollinstanzen bieten. Reagieren Sie im Verdachtsfall nicht mit Aktionismus, sondern mit strukturierter Aufklärung. Diskrete interne Ermittlungen helfen, Sachverhalte früh zu klären, Beweise zu sichern und unnötige Eskalation zu vermeiden. Ein klarer Handlungsplan kann im Ernstfall über Ihre Reaktionsfähigkeit entscheiden.

So lässt sich die Aufdeckungswahrscheinlichkeit erhöhen, bevor aus einem Verdacht ein belastbarer Schaden wird. Gerade dort, wo externe Strukturen nicht verlässlich greifen, gewinnt die eigene Präventions- und Ermittlungsfähigkeit an Gewicht.

Quelle: Pressemeldung des rbb