Neuerungen der 9. MaRisk-Novelle für Interne Revisionen

Die 9. MaRisk-Novelle bringt wesentliche Änderungen für die interne Revision von Banken mit sich. Diese Neufassung, die ab 30. Juni 2026 gilt, zielt darauf ab, das Risikomanagement einfacher und prinzipienbasierter zu gestalten. Die Anpassungen könnten weitreichende Auswirkungen auf die Compliance-Risiken und die Revisionspraxis haben.

Neuerungen in der internen Revision

Die 9. MaRisk-Novelle, veröffentlicht von der BaFin, überarbeitet die Mindestanforderungen an das Risikomanagement grundlegend. Ein zentrales Element ist die Ausrichtung auf Institute, die nicht der direkten Aufsicht der EZB unterliegen. Diese Neufassung beinhaltet wesentliche Anpassungen, die auch die internen Revisionen betreffen, insbesondere in den Bereichen Informations- und Zugriffsrechte, Prüfungsturnus und Berichterstattung.

Informations- und Zugriffsrechte

Gemäß der neuen Regelungen muss der Internen Revision ein uneingeschränktes Informations- und Zugriffsrecht gewährt werden. Dies schließt den Zugang zu Protokollen von Beschlüssen ein, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben relevant sind. Die Geschäftsleitung ist darüber hinaus verpflichtet, der Internen Revision wesentliche Entscheidungen mitzuteilen, was eine zusätzliche Verantwortung darstellt.

Prüfungsturnus und Berichterstattung

Die Neufassung legt fest, dass alle Aktivitäten, einschließlich ausgelagerter, innerhalb von drei Jahren geprüft werden müssen. Bei besonderen Prüfungen kann dieser Turnus verkürzt werden. Die Pflicht zur Erstellung eines Jahresberichts entfällt, da die Quartalsberichterstattung bereits ausreichend Informationen über durchgeführte Prüfungen und festgestellte Mängel liefert. Diese Änderung könnte die Transparenz und Effizienz in der internen Revision erhöhen.

Praktische Implikationen für Banken

Für kleine und mittlere Banken bedeutet die 9. MaRisk-Novelle, dass sie weniger komplexe Vorgaben befolgen müssen. Die Erleichterungen bei den Informations- und Zugriffsrechten sowie die Möglichkeit, den Prüfungsturnus zu verlängern, könnten die Revisionsressourcen entlasten. Gleichzeitig müssen Institute jedoch darauf achten, dass sie die Anforderungen der MaRisk im Rahmen ihrer Compliance-Risiken einhalten, um potenzielle Vertrauensschäden zu vermeiden.

Risikobewertung und präventive Maßnahmen

Die Neufassung fordert eine sorgfältige Risikobewertung, insbesondere im Hinblick auf ausgelagerte Aktivitäten. Institute sollten sicherstellen, dass die internen Kontrollen so gestaltet sind, dass die Möglichkeit von wirtschaftskriminellen Handlungen minimiert wird. Hierbei spielen präventive Maßnahmen eine zentrale Rolle, um das Fraud Triangle zu durchbrechen und die Aufdeckungswahrscheinlichkeit zu erhöhen.

Empfohlene Maßnahmen zur Risikominderung

Unternehmen sollten ihre internen Abläufe hinsichtlich der Kontrollinstanzen prüfen. Führen Sie regelmäßige Risikoanalysen und Mitarbeiterschulungen durch. Dies stärkt nicht nur das Bewusstsein für Compliance-Risiken, sondern fördert auch eine Unternehmenskultur, die Wirtschaftskriminalität aktiv verhindert.

Quelle: Deutsches Institut für Interne Revision