Ein neuer DIIR-Revisionsstandard stärkt die Qualität der Internen Revision
Die am 15. Dezember 2025 veröffentlichte neue Version des DIIR-Revisionsstandards Nr. 3 bietet einen überarbeiteten Rahmen für externe Qualitätsbeurteilungen von Internen Revisionen. Diese Änderungen sind besonders relevant für Unternehmen, um Compliance-Risiken besser zu identifizieren und präventiv gegen Wirtschaftskriminalität vorzugehen.
Überblick über den neuen DIIR-Revisionsstandard Nr. 3
Der neue Revisionsstandard Nr. 3 des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V. (DIIR) legt neue Maßstäbe für externe Qualitätsbeurteilungen von Internen Revisionen fest. In einem Entwicklungsprozess mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) wurden die Anforderungen angepasst, um den Global Internal Audit Standards Rechnung zu tragen. Diese Standards, die seit 2025 verbindlich sind, helfen Unternehmen, ihre internen Kontrollsysteme zu stärken und den Betrugsschutz zu verbessern.
Wesentliche Änderungen betreffen die Begriffsdefinitionen und die formalen Vorgaben, die nun klarer strukturiert sind. Besonders hervorzuheben ist, dass die Kriterienliste zur Beurteilung nun im DIIR-Leitfaden zur Qualitätsbeurteilung integriert ist. Dies erleichtert Revisionsverantwortlichen den Zugang zu bewährten Methoden und hilft dabei, die Aufdeckungswahrscheinlichkeit von Wirtschaftskriminalität zu erhöhen.
Praktische Implikationen für Unternehmen
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) bringt die Überarbeitung des Revisionsstandards zahlreiche praktische Implikationen mit sich. Besonders im Hinblick auf die Identifizierung von Compliance-Risiken müssen Unternehmen ihre internen Abläufe kritisch hinterfragen. Die Bereitschaft, externe Qualitätsbeurteilungen durchzuführen, kann sicherstellen, dass Schwachstellen in den bestehenden Kontrollprozessen frühzeitig identifiziert und behoben werden.
Zusätzlich können KMUs durch strukturierte Risikobewertungen und interne Selbstbeurteilungen unter Berücksichtigung des neuen Leitfadens ihre Strukturen so anpassen, dass sie proaktiver gegen Betrugsversuche vorgehen können. Die Etablierung interner Meldewege für Verdachtsfälle, die Anonymität und Vertraulichkeit bieten, ist dabei unerlässlich.
Konkret bestehende Risiken
Die überwiegende Mehrheit der Vermutungen über Wirtschaftskriminalität in Unternehmen wird oft von internen Mitarbeitenden verursacht. Gründe dafür sind häufig unzureichende Motivation seitens des Arbeitgebers, in Kombination mit der Gelegenheit zur Tat. Anomalien im internen Kontrollsystem, gepaart mit unzureichender Transparenz, eröffnen Tätern die Möglichkeit, Risiken zu missbrauchen.
Das Fraud Triangle von Donald R. Cressey zeigt, dass die Faktoren Druck/Motiv, Gelegenheit und persönliche Rechtfertigung zusammenkommen müssen, damit es zu betrügerischen Handlungen kommt. Indem Unternehmen an der Schaffung einer Kultur der Loyalität und des Vertrauens arbeiten und gleichzeitig die Struktur ihrer internen Revision stärken, können sie die Gelegenheiten zur Tat deutlich reduzieren.
Präventive Maßnahmen zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität
In Anbetracht der Risiken sollten Unternehmen präventive Maßnahmen ergreifen, um sich vor Mitarbeiterkriminalität zu schützen. Handlungsempfehlungen umfassen:
- Führen Sie regelmäßige Risikoanalysen durch, um zentrale Schwachstellen zu identifizieren.
- Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden in Bezug auf frühzeitige Hinweise auf betrügerische Aktivitäten.
- Etablieren Sie ein anonymes Hinweisgebersystem, um Mitarbeitenden eine sichere Möglichkeit zur Meldung von Verdachtsmomenten zu bieten.
- Investieren Sie in Präventionscoaching, um ein Bewusstsein für Compliance-Risiken zu schaffen.
- Reagieren Sie im Verdachtsfall strukturiert und vermeiden Sie unüberlegte Aktionen.
Fazit: Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse
Die Überarbeitung des DIIR-Revisionsstandards Nr. 3 bietet Unternehmen einen wertvollen Rahmen für die Durchführung externer Qualitätsbeurteilungen. Die neuen Standards sind nicht nur für die Mitglieder des DIIR von Bedeutung, sondern auch für alle Unternehmen, die nachhaltig gegen Wirtschaftskriminalität vorsorgen möchten. Ein klar strukturierter Handlungsplan und die Integration von präventiven Maßnahmen in die Unternehmenskultur sind entscheidend für die Sicherheit der internen Abläufe.
Handlungsappell: Sensibilisieren Sie Ihre Führungskräfte für Frühwarnzeichen wirtschaftskrimineller Handlungen.

