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DSGVO für Kleinunternehmer – schnell und unkompliziert

 In Datenschutz-Grundverordnung

Muss ich als Kleinunternehmer etwas tun? Oh, ja. Nur weil man Kleinunternehmer ist (bis zu 9 Mitarbeiter), ist man dennoch durch Gesetz verpflichtet den Datenschutz einzuhalten. Denn schließlich haben auch Kunden und Mitarbeiter des Kleinunternehmers ein Recht, dass ordentlich mit seinen personenbezogenen Daten umgegangen wird. Wie Sie das machen, zeigt Ihnen das Komplettpaket DSGVO für Kleinunternehmer der interev GmbH.

Welche personenbezogenen schützenswerten Daten hat ein Selbständiger bzw. Kleinunternehmer?

Das hängt ganz von der Branche ab. Das können Kontaktdaten der Kunden sein bis hin zu Gesundheitsdaten bei einem Therapeuten oder Arzt. Und entsprechend dieser Datenklassifizierung haben die Kunden entsprechend Anspruch auf Schutz. Des Weiteren hat der Kleinunternehmer auch Daten von Ansprechpartnern seiner Lieferanten. Und, wenn er ein oder mehrere Angestellte hat, dann hat er auch diese personenbezogene schützenswerten Daten. Da kommen schnell recht viele Daten zusammen.

Wie geht nun ein Kleinunternehmer – dessen Beruf nicht der Datenschutz ist – damit um?

Da empfehle ich etwas ganz pragmatisches.

Das DSGVO für Kleinunternehmer – Komplettpaket der interev GmbH.

Dieses Komplettpaket enthält zunächst einmal eine Checkliste, die dem Unternehmer durch die weiteren enthaltenen Formulare führt. Zudem erhält der Kleinunternehmer einen individuellen Check der Datenschutzerklärung seiner Internetseite sowie zusätzlich noch 4 Filme als Tutorial. Damit bekommt der Kleinunternehmer einen sehr guten und umfassenden Basisschutz.

Weitere Infos unter DSGVO – Komplettpaket.

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